Zu Hause in der Wohnung
Zuerst ist die ärztliche Feststellung des Todes erforderlich. Wenn die Todesursache unklar ist, können weitere behördliche Schritte nötig werden. Den Zeitpunkt der Überführung stimmen wir nach Klärung der Unterlagen und einer gegebenenfalls erforderlichen Freigabe ab.