Was nach einem Todesfall zu tun ist

In den ersten Stunden hilft es, den nächsten Schritt zu kennen. Hier erklären wir, wann ein Arzt benötigt wird und wie Sie uns für die Organisation der Bestattung erreichen.

Der Sterbeort

Bei einem erwarteten Todesfall zu Hause rufen Sie zunächst den Hausarzt. Ist er nicht erreichbar, kann der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116 117 weiterhelfen. Ein Arzt muss den Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen. Im Krankenhaus oder Pflegeheim hilft das Personal.

Ärztlicher Bereitschaftsdienst · 116 117

Die Abholung

Rufen Sie uns unter 030 283 725 15 an. Wir klären, welche Unterlagen vorliegen, ob eine Freigabe erforderlich ist und wann die Überführung stattfinden kann.

Bestattungsdienst Becker anrufen · 030 283 725 15

Der Termin

Meist vereinbaren wir schon beim ersten Telefonat einen Termin — bei Ihnen zu Hause oder in unserem Büro in Hellersdorf. Sie erhalten direkt einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.

Unser Versprechen

Vom ersten Anruf bis zur Beerdigung sind wir Ihre persönlichen Ansprechpartner — und darüber hinaus: Abmeldungen, Vorschussrente, Grabsteine, Wohnungsauflösung.

Wo ist der Sterbefall eingetreten?

Zu Hause in der Wohnung

Zuerst ist die ärztliche Feststellung des Todes erforderlich. Wenn die Todesursache unklar ist, können weitere behördliche Schritte nötig werden. Den Zeitpunkt der Überführung stimmen wir nach Klärung der Unterlagen und einer gegebenenfalls erforderlichen Freigabe ab.

Im Krankenhaus oder Pflegeheim

Ist Ihr Angehöriger in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung verstorben, setzen Sie sich bitte telefonisch mit uns in Verbindung. Wir informieren Sie dann, ob gegebenenfalls eine schriftliche Vollmacht für die Überführung erforderlich ist.

Unterlagen für das Gespräch zusammenstellen

Für den ersten Anruf müssen die Unterlagen noch nicht vollständig sein. Sehen Sie nach, was bereits vorliegt, und sprechen Sie fehlende Dokumente an.

Unterlagen für die Beurkundung

  • Todesbescheinigung / Leichenschauschein, ggf. Abholschein vom Krankenhaus
  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Geburtsurkunde
  • Auszug aus dem Familienbuch — wenn nicht vorhanden, die Heiratsurkunde
  • ggf. Sterbeurkunde des Ehepartners
  • ggf. Scheidungsnachweis
  • ggf. Geburtsurkunde des hinterbliebenen minderjährigen Kindes

Für behördliche Abmeldungen

  • Chipkarte der Krankenkasse
  • Rentennummern für jede Rente (Alters-, Witwen-, Erwerbsunfähigkeits-, Unfallrente)
  • Schwerbehindertenausweis
  • ggf. Policen der Sterbegeldversicherung
  • Grabstätten-Ausweis, falls vorhanden

Welche Urkunden im Original oder als beglaubigte Abschrift benötigt werden, hängt von der Beurkundung ab. Bringen Sie vorhandene Unterlagen mit. Bei Urkunden aus dem Ausland klären wir mit dem Standesamt, ob eine Übersetzung oder weitere Nachweise nötig sind. Fehlende Dokumente können Sie beim ersten Gespräch ansprechen.

Formalitäten — wir übernehmen den Behördengang

Nach Ihrer Beauftragung übernehmen wir die vereinbarten Meldungen und Anträge. Dazu können je nach Situation folgende Stellen gehören:

  • Einwohnermeldeamt
  • Standesamt
  • Friedhofsverwaltung
  • Krankenkasse
  • Versicherungen
  • Renten Service
  • Versorgungsamt

Die ärztliche Todesbescheinigung und die Sterbeurkunde sind unterschiedliche Dokumente. Die Bescheinigung stellt der Arzt aus; die Sterbeurkunde erhalten Sie beim Standesamt des Sterbeortes.

Die weiteren Entscheidungen

Beim Beratungstermin besprechen wir den Bestattungsort, den Abschied und den finanziellen Rahmen. Notieren Sie bekannte Wünsche der verstorbenen Person. Vor der Beauftragung erhalten Sie eine Aufstellung der vereinbarten Leistungen.

Wir helfen Ihnen zu jeder Tageszeit — Beratung auch auf Russisch.